Mehr bezahlbarer Wohnraum
Faire Mieten: Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum»
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Wohninitiative lanciert
Sammelstart für günstigen Wohnraum
In der Bundesverfassung und in der Verfassung des Kantons Zürich steht, dass «Wohnunssuchende für sich und ihre Familie eine angemessen Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können» und dass «der gemeinnützige Wohnraum» zu fördern ist. Die Mieten werden immer teurer, weil ein immer grösserer Teil des Bodens allein renditeorientierten Besitzern wie Immobilienfonds und -gesellschaften gehört. Es wird für Familien, Mittelstand und Unterschichten immer schwieriger, in grösseren Städten und zunehmend auch in Agglomerationsgemeinden eine zahlbare Wohnung zu finden. Der Verfassungsauftrag wird daher immer weniger erfüllt.
Der bürgerlichen Mehrheit in diesem Land und im Kanton Zürich scheint dies egal zu sein. Bemühungen von links, den Marktanteil der Wohnbauträger die nach Kostenmiete arbeiten zu erhöhen und damit nachhaltig die Mietzinssteigerungen zu bremsen, werden ignoriert oder nach Kräften bekämpft. Darum hat die SP Kanton Zürich als Bestandteil ihrer langfristigen Strategie für günstigen Wohn- und Gewerberaum heute die Intitiative «Für bezahlbaren Wohnraum» lanciert. Sie gibt den Gemeinden ein dringend benötigtes Instrument in die Hand: Kommt die Initiative durch, können sie in gewissen Gebieten einen Mindestanteil von Wohnungen vorschreiben, der nach dem Grundsatz der Kostenmiete vermietet wird. Kostenmiete bedeutet nicht, dass Bodenbesitzer überhaupt keine Rendite mehr erzielen können. Sie beschränkt die Rendite aber auf ein allgemeinverträgliches Mass. In der Stadt Zürich sind Wohnungen nach Kostenmiete (die meisten im Besitz von Wohnbaugenossenschaften) ein Viertel bis ein Drittel günstiger als Wohnungen auf dem freien Markt.
Hier klicken um Unterschriftenbögen herunterzuladen, oder sie per mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) oder telefonisch (044 578 10 00) bestellen, unterschreiben und zurückschicken!
Die Volksinitiative
Initiativtext:
Das Planungs- und Baugesetz wird wie folgt geändert:
§ 49a. Abs. 1-3 unverändert
Abs. 4 (neu) Für ganze Zonen, Gebiete oder einzelne Geschosse, deren Nutzung ganz oder teilweise zu Wohnzwecken vorgeschrieben ist, kann ein Mindestanteil festgelegt werden, der nach den Grundsätzen der Kostenmiete zu vermieten ist.
Weshalb braucht es diese Initiative?
Als einer Folge der Attraktivität des Kantons Zürich steigen die Mieten in den Städten und zunehmend auch in den Agglomerationen stetig an. Weil der Boden knapp ist und sich nicht vermehren lässt, können die Besitzer von Boden und Immobilien bei höherer Nachfrage nach Wohnraum immer höhere Gewinne abschöpfen – auf Kosten der Mieterinnen und Mieter.
Das muss nicht sein: Die vorliegende Initiative ermöglicht es den Gemeinden, in einzelnen Gebieten einen Mindestanteil an Wohnungen festzulegen, die nach dem Grundsatz der Kostenmiete vermietet werden müssen. Durch die Kostenmiete werden Unterhaltskosten und eine faire Rendite abgedeckt – nicht aber übermässige Profite für die Immobilienbesitzer.
Die Kostenmiete
Auf dem privaten Wohnungsmarkt erfolgt die Mietzinsgestaltung in der Regel auf der Grundlage von Marktkriterien (orts- und quartierübliche Mieten, Lage, Intensität der Nachfrage, Menge der vorhandenen Objekte etc.). Im Gegensatz dazu steht die „Kostenmiete“, wie sie etwa im gemeinnützigen Wohnungsbau angewendet wird. Für diesen Wohnraum dürfen nur Mieten verlangt werden, welche die Unterhaltskosten und eine faire Rendite decken. Der Begriff der Kostenmiete richtet sich nach dem Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung.
Keine subventionierten Wohnungen
Die Kostenmiete enthält keinerlei Subventionselemente. Sie deckt alle anfallenden Kosten ab, verzichtet aber – im Gegensatz zum privaten Markt – auf übermässige Renditen.
Der gemeinnützige Wohnungsbau
Als gemeinnützige Wohnbauträger gelten Baugenossenschaften, Vereine, Stiftungen und Gemeinden (kommunaler Wohnungsbau), die preisgünstige Mietwohnungen anbieten (Nonprofit-Organisationen). Wohnbaugenossenschaften bilden den wichtigsten Teil der gemeinnützigen Wohnbauträger.
Wirtschaftliche Betrachtungen zeigen klar, dass mit dem gemeinnützigen Wohnungsbau:
- ein wichtiger Beitrag an die Wohnraumversorgung geleistet wird,
- ein breitgefächertes Wohnungsangebot zur Verfügung gestellt wird,
- die Wohnungsmieten zwischen 20 bis 30% günstiger sind als vergleichbare Marktmieten,
- diese Wohnungen eine stabilisierende und ausgleichende Wirkung auf den Mietwohnungsmarkt haben und

